PROJEKT:

 

DIE PROTOKOLLE DES

ÖSTERREICHISCHEN (CISLEITHANISCHEN) MINISTERRATES 1867-1918

 

BAND I: 1867

19. FEBRUAR 1867 BIS 15. DEZEMBER 1867

 

Band II: 1868-1871

1. JÄNNER 1868 BIS 21. NOVEMBER 1871

 

 

ÜBERSICHT:

 

I. DARSTELLUNG DER GESAMTEDITION

a) Wissenschaftlicher Inhalt und Bewertung

b) Die Quellenlage – Edition und Rekonstruktion

c) Wissenschaftliche Bearbeitung

d) Editionsplan

 

II. DARSTELLUNG DES PROJEKTS:

 

BAND I: 1867 (19. FEBRUAR 1867 BIS 15. DEZEMBER 1867)

a) Stand der Forschung

b) Beschreibung des Bandes

 

BAND II: 1868 BIS 1871 (1. JÄNNER 1868 BIS 21. NOVEMBER 1871)

a) Stand der Forschung

b) Beschreibung des Bandes

 

BEARBEITUNGSSCHRITTE

 

FORSCHUNGSZIEL

 

III. PERSONALRESSOURCEN UND FINANZIERUNG

 

 


 

I. DARSTELLUNG DER GESAMTEDITION

 

a) Wissenschaftlicher Inhalt und Bewertung

 

Die Edition der österreichisch-cisleithanischen Ministerratsprotokolle umfasst das halbe Jahrhundert vom österreichisch-ungarischen Ausgleich im Jahr 1867 bis zum Ende der Monarchie im November 1918. Die vorausgehenden Protokolle von 1848-1867 (1. Serie der Edition „Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848-1918“) betreffen inhaltlich gesehen den Gesamtstaat, das Kaisertum Österreich. Die viel beachtete Edition dieser Protokolle steht vor ihrer Fertigstellung: Der Einleitungsband und 21 Protokollbände liegen vor, 3 Bände sind im Manuskript abgeschlossen, an den letzten drei Bänden wird gearbeitet[1]. Die Edition der nachfolgenden, nunmehr nur die Republik Österreich ab 1918 betreffenden Protokolle ist seit langem in Gang[2].

Die Frage nach den Protokollen dazwischen drängt sich geradezu auf. Seit 1848 gibt es in ununterbrochener Reihenfolge bis heute einen österreichischen Ministerrat (Ausnahme: 1938-1945). Es gilt, die Lücke zwischen der genannten 1. Serie und den Protokollen der Republik zu schließen. Aus zwei Gründen wurde dies bisher nicht begonnen. Zum einen bezieht sich die laufende und vor dem Abschluss stehende Edition auf den Gesamtstaat (Kaisertum Österreich bzw. österreichisch-ungarische Monarchie), zum anderen sind die österreichisch-cisleithanischen Protokolle teilweise Brandakten.

Die im Ausgleich von 1867 versuchte politische Lösung des „österreichischen Staats- und Reichsproblems“ (Redlich) brachte so wie für das Reich selbst auch für das Organ Ministerrat eine Dreiteilung mit sich. An die Stelle des Kaisertums Österreich trat die österreichisch-ungarische Monarchie. Die Länder der Stephanskrone bildeten eine Einheit. An ihrer Spitze standen der König, der ungarische Reichstag und der ungarische Ministerrat. Die übrigen Länder waren „die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder“, für die sich neben dem Namen Österreich auch Cisleithanien einbürgerte. An ihrer Spitze standen der Kaiser, der Reichsrat und der österreichische Ministerrat. Die Angelegenheiten, die beiden Teilen gemeinsam waren, nämlich die Außenpolitik, die Armee und deren gemeinsame Finanzierung, wurden im gemeinsamen Ministerrat der österreichisch-ungarischen Monarchie beraten. Als quasiparlamentarisches Pendant zum ungarischen Reichstag und zum cisleithanischen Reichsrat gab es die Delegationen, und an der Spitze stand in Personalunion der Kaiser-König Franz Joseph I. (1916-1918 Kaiser Karl I., für Ungarn König Karl IV.).

Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates werden von österreichischen und ungarischen Historikern gemeinsam ediert als 2. Serie der Edition „Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848-1918“[3]. Sie ist weit fortgeschritten.

Die Edition der Protokolle des ungarischen Ministerrates ist Aufgabe der ungarischen Historiographie, sie wurde in Angriff genommen[4].

Die Edition der österreichisch-cisleithanischen Ministerratsprotokolle ist die Aufgabe der österreichischen Historiographie. Der Ministerrat war eine Zentralbehörde, sein Aktennachlass liegt im Österreichischen Staatsarchiv. Das Interesse an dieser Edition seitens der Historiographie der anderen Nachfolgestaaten Cisleithaniens sind vorhanden. Alles, was über die hervorragende Quelle „Ministerratsprotokolle“ gesagt wurde, gilt ja auch für die cisleithanischen Protokolle. Auch in Cisleithanien war der Ministerrat das Zentralorgan, in dem sich die Regierungstätigkeit konzentrierte. Seine Protokolle bilden daher eine wichtige historische Quelle. Das Spektrum der Thematik, das sich in ihnen widerspiegelt, präsentiert dem Leser – so wie vorher für den Gesamtstaat und nachher für das Gebiet der Republik Österreich – nunmehr für Cisleithanien alle Facetten staatlichen Lebens in diesen fünf Jahrzehnten. Die Ministerratsprotokolle machen sowohl die Fragen der Struktur und der Organisation des Staates als auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, kulturelle und soziale Probleme deutlich. Ein wichtiges Thema ist die Wechselwirkung zwischen Problemen der Länder und Problemen des Gesamtstaates, einschließlich der Nationalitätenfrage. Die Protokolle sind wichtig für die Geschichte von Dalmatien, Krain, das Küstenland, die österreichischen Länder im engeren Sinn, die böhmischen Länder sowie Galizien und die Bukowina. Auch das Verhältnis Cisleithaniens zum anderen Teil der Monarchie, den Ländern der ungarischen Krone, kommt ausführlich zur Sprache. So wie schon seit 1861 spielt das Verhältnis der Regierung zum Reichsrat eine große Rolle. Aus allen diesen Gründen hat diese Quelle für die österreichische und darüber hinaus für die Geschichte des gesamten mitteleuropäischen Raumes einen großen Wert.

 

b) Die Quellenlage – Edition und Rekonstruktion

 

Leider gehören die österreichisch-cisleithanischen Ministerratsprotokolle zu den 1927 beim Brand des Justizpalastes stark in Mitleidenschaft gezogenen so genannten Brandakten.

Es sind aber keineswegs alle Protokolle vernichtet worden, wenn auch der Überlieferungsstand höchst unterschiedlich ist: Manche Jahre fehlen zu Gänze, andere sind nahezu vollständig erhalten, einige Protokolle sind teilweise erhalten. Dazu kommen teilweise Protokollabschriften, die sich in anderen Beständen und in anderen Archiven befinden, insbesondere Abschriften, die für den tschechischen Landsmannminister angefertigt wurden und deren Originale sich im Staatsarchiv in Prag befinden.

Die lückenhafte Erhaltung der cisleithanischen Protokolle ist nun kein Grund, die erhalten gebliebenen Protokolle zu vernachlässigen, so wenig ein Fragment in Kunstgeschichte, Archäologie oder Literaturwissenschaft vernachlässigt wird. Im Gegenteil ist gerade der prekäre Zustand der Brandakten ein Grund, diese Protokolle zu edieren. Sie werden dadurch nicht nur – Aufgabe jeder Edition – der breiteren Benützung zugänglich gemacht, sondern sie werden auch vor weiteren Schäden bewahrt, die jede Benützung mit sich bringt. Die Edition dieser Quelle ist also nicht nur für die Geschichtswissenschaft wichtig, sie ist auch eine konservatorische Maßnahme im Sinn der Wahrung des kulturellen Erbes.

Dieser Quellenbefund macht es notwendig, gleichzeitig mit der Edition der gesammelt vorliegenden Stücke eine systematische Recherche anzustellen mit dem Ziel des Versuchs einer Rekonstruktion. Die Ministerratsprotokolle wurden stets als höchst vertrauliche Akten behandelt. Es wurden nie vollständige Zweitschriften angefertigt, sondern es wurden nur fallweise einzelne Tagesordnungspunkt kopiert, soweit solche Abschriften für die weitere Behandlung eines Gegenstandes als erforderlich erachtet wurden.

Die Recherche und die Edition werden vier Bereiche erfassen:

1. Verzeichnis aller Sitzungen und Tagesordnungspunkte.

Die Sitzungsprotokolle wurden in der Kabinettskanzlei des Kaisers protokolliert und indiziert, weil jedes einzelne Protokoll dem Kaiser vorgelegt und von ihm resolviert wurde. Später wurde daraus ein Verzeichnis der Sitzungen und Tagesordnungspunkte angefertigt, von dem je ein Exemplar im Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im Allgemeinen Verwaltungsarchiv aufbewahrt wird. Es ist von großem Vorteil, mit solcher Genauigkeit den – theoretischen – Gesamtbestand der Quelle zu kennen und zu wissen, wann und wie oft über ein bestimmtes Thema gesprochen wurde. Die Kenntnis ist aber auch für die weitere Suche in anderen Beständen ausschlaggebend. Sie ermöglicht über den Umweg der Sachthemen die gezielte Suche nach allfälligen Teilabschriften. Der Rekonstruktionsversuch steht also auf einer sehr festen Grundlage.

2. Edition der erhalten gebliebenen, im Allgemeinen Verwaltungsarchiv gesammelt liegenden Originalprotokolle und Protokollteile.

3. Edition der im Allgemeinen Verwaltungsarchiv beim Bestand Ministerratsprotokolle gesammelt liegenden Teilabschriften. Dazu gehören die oben genannten Abschriften für den Landsmannminister in Prag, aber auch die Abschriften, die für Josef Redlich angefertigt wurden.

4. Suche nach weiteren Abschriften einzelner Tagesordnungspunkte. Solche Abschriften wurden im Rahmen der Arbeit an den Protokollen 1848-1867 z. T. in den Akten der Kabinettskanzlei, z. T. bei den Akten der Fachministerien gefunden. Es muss offen bleiben, wie weit diese Praxis in den Jahrzehnten nach dem Ausgleich beibehalten wurde. Weitere Abschriften könnten sich in Nachlässen finden[5]. Diese Suche wird mit Sicherheit keine vollständige Rekonstruktion ermöglichen, es können aber doch wertvolle Ergänzungen auf diesem Umweg gefunden werden. Es könnten auch später noch einzelne Stücke gefunden werden. Diese Einschränkungen sind aber kein Grund, die Suche im Rahmen eines vertretbaren Zeitaufwandes im Zuge der Edition nicht zu unternehmen.

 

c) Wissenschaftliche Bearbeitung

 

Die Edition hält sich an die in langjähriger Praxis bewährten Grundsätze der Edition „Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848-1918“[6]. Die überaus positive Resonanz der Scientific Community auf die Art und Weise, wie dort die Dokumente ediert, kommentiert und für die Benützung aufbereitet wurden, ist in zahlreichen Rezensionen belegt (siehe Beilage). Im wesentlichen handelt es sich um folgende Grundsätze und Arbeitsschritte:

1. Textkritische Edition.

Der Text wird so präsentiert, dass der Benützer eine zuverlässige Textgrundlage sowie alle relevanten Informationen über die äußere Form erhält, ohne das Original einsehen zu müssen. Dazu gehören selbstverständlich die Angaben, ob es sich um das Original handelt oder um eine Abschrift, und wo sich das Stück befindet, wenn es außerhalb der ordentlichen Reihe liegt. Vor allem werden auch alle Textänderungen der Minister, und bei wesentlichen Veränderungen auch jene des Protokollführers (Korrekturen, Ergänzungen, Zusätze, Randbemerkungen, Streichungen) durch Buchstabenanmerkungen ersichtlich gemacht.

2. Wissenschaftlicher Kommentar.

Er enthält Aufklärungen über Personen, Orte und Sachverhalte, soweit sie nicht unmittelbar aus dem Text hervorgehen. Er weist zitierte Dokumente, Allerhöchste Entschließungen, Gesetze u. s. w. aus. Er versucht, den Verhandlungsgegenstand in das prozesshafte politische Geschehen einzuordnen, indem mindestens ein kurzer Verweis auf Herkunft und Fortsetzung gegeben wird. Er hält, wo es möglich ist, den tatsächlichen Ausgang der Beratung fest, etwa, welche Allerhöchste Entschließung auf einen im Ministerrat diskutierten Antrag eines Ministers gefasst wurde. Er verweist bei legislativen Gegenständen auf die Verhandlungen im Reichrat. Schließlich wird, unter Außerachtlassung allgemeiner Werke, auf die wissenschaftliche Literatur verwiesen, sofern Spezialarbeiten zum unmittelbar behandelten Gegenstand vorliegen.

3. Wissenschaftliche Einleitung.

In ihr werden überblicksartig die wesentlichen Themen der Ministerratsprotokolle im Zusammenhang dargestellt. Sie ersetzt nicht Detailstudien, soll aber die im Lauf der Editionsarbeit und der Erstellung des Kommentars gewonnenen Einsichten festhalten. Sie ist ein wesentlicher Teil der Edition, da erfahrungsgemäß erst im größeren Zusammenhang die wahre Bedeutung vieler Tagesordnungspunkte ersichtlich wird. Die Einleitung soll außerdem dem Leser manches den zeitgenössischen Akteuren selbstverständliche Grundwissen in Erinnerung rufen.

4. Verzeichnisse und Register.

Jeder Band enthält ein Verzeichnis der Teilnehmer am Ministerrat, ein Verzeichnis veralteter Ausdrücke, ein Verzeichnis der zitierten Literatur, ein Abkürzungsverzeichnis und ein kombiniertes Personen-, Orts- und Sachregister.

 

d) Editionsplan

 

Obwohl der Zeitraum von 1867 bis 1918 sehr groß ist, wird die Edition nach dem vorläufigen Befund aufgrund der noch vorhandenen Protokolle in elf Einheiten möglich sein. Sollten im Verlauf der oben dargestellten Recherchen überraschend viele Teilabschriften gefunden werden, müsste die Anzahl der Einheiten, freilich zum Nutzen der Wissenschaft, erhöht werden. Die folgende Gliederung richtet sich nach den Ministerien und nach dem erhaltenen Material, fallweise sind Teilbände geplant.

 

 

Band

Zeitraum

Ministerien

Teilbände

I

1867

Beust

1

II

1868-1871

Carlos Auersperg, Taafe I, Plener, Hasner, Potocki, Hohenwart, Holzgethan

1

III

1871-1879

Adolf Auersperg

2

IV

1879-1893

Stremayr, Taafe II

2

V

1893-1900

Windischgrätz, Kielmansegg, Badeni, Gautsch I, Thun, Clary, Wittek

1

VI

1900-1904

Koerber I

1

VII

1905-1914

Gautsch II, Hohenlohe, Beck, Bienerth, Gautsch III, Stürgkh

2

VIII

1914-1918

Erster Weltkrieg: Stürgkh, Koerber II, Clam, Seidler, Hussarek, Lammasch

1

 

 

 

 =SUM(ABOVE) 11


 

II. DARSTELLUNG DES PROJEKTS:

 

BAND I: 1867 (19. FEBRUAR 1867 BIS 15. DEZEMBER 1867)

 

a) Stand der Forschung

 

Das Jahr 1867 brachte der Habsburgermonarchie zwei epochale Ereignisse. Mit dem Reskript vom 17. Februar wurde nach fast 20jährigem Streit die Verfassung des Königreichs Ungarn wiederhergestellt und ein verantwortliches ungarisches Ministerium konstituiert. Der Ausgleich der Krone mit Ungarn begann ins Leben zu treten, aus dem Kaisertum Österreich begann die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie zu entstehen. Am 21. Dezember traten in Cisleithanien die fünf Staatsgrundgesetze in Kraft, die so genannte „Dezemberverfassung“, die die volle Konstitutionalisierung Cisleithanien bedeuteten.

In der Literatur herrscht Übereinstimmung darüber, dass der Ministerrat, der nach dem Rücktritt Graf Richard Belcredis seit dem 7. Februar 1867 unter der Leitung Friedrich Ferdinand Freiherr von Beusts stand, mit der Konstituierung des ungarischen Ministeriums ab 17. Februar in eine prekäre Situation geriet[7]. Die Minister waren für ungarische Belange nicht mehr zuständig, sie waren aber bis zum Zustandekommen der cisleithanischen Verfassung auch nicht der reguläre österreichisch-cisleithanische Ministerrat. Ein solcher wurde erst am 1. Jänner 1868 unter Fürst Karl Auersperg als Ministerpräsident ernannt. Von den am 17. Februar im Amt befindlichen Ministern waren Graf Beust in seiner Funktion als Außenminister und der Kriegsminister Freiherr v. John die ersten gemeinsamen Minister im Sinn des Ausgleichs, sie waren es aber mehr de facto als de jure, denn erst am 24. Dezember 1867 wurde das erste „Reichsministerium für gemeinsame Angelegenheiten“ ernannt. Die Reihe der ordentlichen Protokolle des gemeinsamen Ministerrates beginnt mit der Sitzung vom 31. Dezember 1867. Dennoch hat der Ministerrat unter Ministerpräsident Beust während des ganzen Jahres 1867 getagt, die Zählung der Protokolle wurde einfach fortgesetzt. Sie reicht von 127 bis 196 (14. Februar bis 15. Dezember). Bei fünf dieser Sitzungen waren auch ungarische Minister anwesend, und die Protokolle wurden mit den späteren ordentlichen gemeinsamen im Politischen Archiv im Haus-, Hof- und Staatsarchiv abgelegt. Mit Recht hat daher Éva Somogyi diese fünf Protokolle als echte Vorläufer der gemeinsamen Protokolle gewertet und im Anhang des ersten Bandes dieser Protokolle bereits ediert[8]. Die verbleibenden 65 Ministerratssitzungen sind nun, da sie mit Sicherheit keine ungarischen und keine gemeinsamen waren, als Fortsetzungen der österreichischen vor 1867 und zugleich als Vorläufer der österreichisch-cisleithanischen ab 1868 zu betrachten. Die Sitzungsprotokolle wurden, wie gesagt, fortlaufend zu jenen unter Belcredi – 1 bis 126, 29. Juli 1865 bis 6. Februar 1867 – nummeriert, dann wurden sie aber nicht in der Reihe der Protokolle 1848-1867, sondern zusammen mit den österreichisch-cisleithanischen ab 1868 archiviert. Die Regierung Beust von Februar bis Dezember 1867 war einerseits „Regierung des Reiches“, allerdings mit eingeschränkten Kompetenzen, anderseits „Regierung Cisleithaniens“ (Somogyi). Jedenfalls sind die Protokolle als ein „verfassungsrechtliches Interim“ (Kolmer, Brettner-Messler) und als Corpus sui generis, als Einheit besonderer Art zu betrachten und zu edieren.

Die eingangs erwähnten Ereignisse haben gerade wegen ihrer epochalen Bedeutung selbstverständlich die besondere Aufmerksamkeit der Geschichtswissenschaft auf sich gezogen. Gut erforscht sind daher der politische Weg zum Zustandekommen des Ausgleichs mit Ungarn, die Details des Ausgleichswerkes und seine Bedeutung für die weitere Geschichte der Habsburgermonarchie[9]. Dasselbe gilt für das Zustandekommen, die Details und die Bedeutung der „Dezemberverfassung“ für Cisleithanien[10]. Auch wenn aber diese beiden Ereignisse nicht nur in ihrer Bedeutung, sondern auch vom Umfang her (Zeitaufwand, Erzeugung von Quellenmaterial) das Jahr 1867 dominiert haben, so ist doch das übrige Staatsleben samt der normalen Verwaltungstätigkeit nicht still gestanden. Der umfangreichen gesetzgeberischen Tätigkeit standen in den Personen der Abgeordneten zusätzliche Arbeitskräfte zu Verfügung, die nicht nur die Staatsgrundgesetze und die anderen Gesetze des Jahres 1867 bewältigt haben, sondern auch noch umfangreiche Vorarbeiten für die legislative Ernte des Folgejahres zustande gebracht haben. Die Verwaltung lief weiter, sogar beflügelt durch die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Landtage und des Reichsrates. Wenn man die Tagesordnungspunkte der Ministerratssitzungen liest, ergibt sich ein äußerst reichhaltiges und vielfältiges Bild. Auch hier gilt ganz offensichtlich, was von den Ministerratsprotokollen zwischen 1848 und 1867 gesagt wurde und was ihre Edition deutlich gezeigt hat, dass sie alle Facetten des staatlichen Lebens widerspiegeln. Fragen der Struktur und der Organisation des Staates, die Beziehungen der verschiedenen Staatsorgane untereinander, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, kulturelle und soziale Probleme, nationalitäts- und länderbezogene Fragen kommen zur Sprache. Hier einige Stichwörter aus den Tagesordnungspunkten: Landtag, Reichsrat, Gesetze, aber auch Flussregulierungen, Eisenbahnfragen, Weltausstellung in Paris, Ostasienexpedition, Besetzung hoher Posten, Kroatische Frage, Wiener Stadtanleihe, Befestigung Wiens, Handels- und Zollverträge, Besitzfähigkeit der Juden in der Bukowina, Bezüge der Beamten, die Abschaffung der Todesstrafe, Presseangelegenheiten, die Frage der Errichtung einer italienischen juristischen Fakultät, Wasserversorgung Wiens usw.

Zu einigen Plänen, Ereignissen und soziökonomischen Prozessen, die in diesen Stichwörtern anklingen, gibt es Spezialliteratur, aber nicht zu allen, und in ihrer Gesamtheit, in ihrer Verwobenheit in einem bestimmten Jahr sind sie bisher nicht in den Blick gerückt. Das historiographische Interesse an den großen staatsrechtlichen Themen hat die systematische Erforschung der sonstigen Themen geradezu verhindert.

 

b) Beschreibung des Bandes

 

Das vorliegende Projekt will also alle verfügbaren und auffindbaren Quellenressourcen nützen und durchforsten, um die Quelle „Ministerratsprotokolle“, die für die Jahrzehnte zwischen 1848 und 1867 so reichliche Ergebnisse gebracht hat, auch für dieses wichtige Jahr zu erschließen. Aus den erwähnten formalen Gründen ist das Jahr 1867, im Gegensatz zu den folgenden Jahren und Jahrzehnten, unbedingt als Corpus separatum zu bearbeiten. Inhaltlich bildet es aber gerade im Hinblick auf die „normale“ Staatsverwaltung eine Zeit, die nahtlos die Verbindung zwischen der Ära Schmerling (Februarpatent, erste bis dritte Sitzungsperiode des Reichsrates) bzw. den Jahren Belcredis (Sistierungsperiode) zur hochliberalen Zeit des Bürgerministerium unter Karl (Carlos) Auersperg darstellt.

Es gilt also nach der bewährten Methode die Protokolle zu edieren und zu versuchen, die durch den Justizpalastbrand verursachten Lücken (siehe oben) zu schließen. In bezug auf die legislatorische Tätigkeit werden die stenographischen Protokolle des Reichsrates, besonders die Wortmeldungen der Minister, und die nicht publizierten Bestände des Parlamentsarchivs Ergänzungen bieten. Was die anderen Verwaltungsgegenstände betrifft, so ist, wie auch in den Jahren vor 1867, mit Teilabschriften in den einschlägigen Ministerialakten zu rechnen. Von besonderer Bedeutung ist, dass der reiche Quellenbestand des so genanten jüngeren Staatsrates für das ganze Jahr 1867 noch geschlossen zu Verfügung steht. Erst im Juni 1868 wurde der Staatsrat aufgelöst. Darüber hinaus sind die Memoiren und Nachlässe der beteiligten Minister und Spitzenbeamten auf Angaben über die Tätigkeit des Ministerrates zu durchsuchen.

Es ist damit zu rechnen, dass insgesamt ein deutlicher Erkenntniszuwachs für dieses Übergangsjahr bis zum vollen Anbruch der liberalen Ära erarbeitet wird.


 

BAND II: 1868 BIS 1871 (1. JÄNNER 1868 BIS 21. NOVEMBER 1871)

 

a) Stand der Forschung

 

Das Ministerium Karl (Carlos) Auersperg, das mit 1. Jänner 1868 seine Tätigkeit aufnahm, war die erste Regierung, die auf der Basis der neuen Verfassung die Geschicke Cisleithaniens, „der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“, (mit)lenken sollte. Dieses auch so genannte „Bürgerministerium“ bestand überwiegend aus Protagonisten des deutsch-liberalen Lagers, konnte sich somit auf die Mehrheit des Reichsrates stützen, und setzte erwartungsgemäß die Politik der liberalen, großbürgerlichen Reformen fort.

Auf Grundlage der neu erlassenen Staatsgrundgesetze wurde eine Revision der bisher gültigen Bestimmungen über das Verhältnis der – hauptsächlich römisch-katholischen – Kirche zum Staat in Angriff genommen. Die im Konkordat von 1855 festgeschriebene Vorrangstellung dieser Kirche sollte eliminiert und die Neutralität des Staates in konfessionellen Angelegenheiten zur Maxime erhoben werden. Das Konkordat selbst wurde, wenn auch gelegentlich als Ganzes in Frage gestellt, zunächst nicht gekündigt, doch die gesetzten legislativen Maßnahmen zur Gleichstellung der Religionen höhlten das Vertragswerk mit dem Vatikan beträchtlich aus. Die daraufhin ausbrechende Auseinandersetzung mit den konservativ-klerikalen Kräften, die sich unvermittelt zur einer prinzipiellen, ideologischen Frage auswuchs, ist in der Historiographie gut dokumentiert[11].

Der Ausgleich der Krone mit Ungarn, dem die Liberalen um den Preis einer Verfassung, also der Einführung des Konstitutionalismus als staatstragendes Prinzip auch in Cisleithanien, beigetreten waren, erforderte eine neue Definition des Reichsrates. Nach den Vorstellungen der Deutsch-Liberalen sollte er d i e zentrale Stelle für die Durchführung des Konstitutionalismus im integrierten Komplex Cisleithaniens sein, in dem – ganz im Sinne des Ausgleichs – das deutsche Element die führende Rolle zu spielen hatte. Diese Vorstellung, die auf einen deutsch dominierten Zentralismus in den „im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern“ hinauslief, stieß von Anfang an auf beträchtlichen Widerstand bei den Konservativen und den nicht-deutschen Teilen Cisleithaniens. Während die polnische politische Führung unter bestimmten Voraussetzungen, sprich: Erfüllung nationalpolnischer Forderungen, bereit war, konstruktiv im Reichsrat mitzuwirken, bezog die tschechische politische Repräsentanz, bestehend aus dem böhmischen Feudaladel und den Alttschechen, eine radikale Position. Sie forderten auf Basis des umstrittenen „Böhmischen Staatsrechts“ eine ähnliche politische Konstruktion für die böhmischen Länder, wie sie die Krone den Ungarn zugestanden hatte. Folgerichtig blieben die Tschechen auch dem „zentralistischen“ Reichsrat fern. Die liberalen Ministerien Auersperg, Taaffe, Plener und Hasner konnten sie von dieser Abstinenzpolitik nicht abbringen. Nicht nur das. Getragen von der Táborbewegung, die auch auf andere slawische Nationalitäten auszustrahlen begann, übernahmen und unterstützten weite Teile der tschechischen Öffentlichkeit die Forderung nach einem tschechischen Ausgleich, nach einer Art Selbständigkeit der Länder der böhmischen Krone im Verband Cisleithaniens. Die Misserfolge der liberalen Ministerien, mit den Tschechen einen Konsens zu erreichen, bestimmten die Krone, einen Kurswechsel vorzunehmen und mit der Berufung Potockis und schließlich Hohenwarts dem Ausgleich mit den Tschechen politische Priorität einzuräumen und zugleich zu versuchen, den Einfluss der Liberalen zurückzudrängen. Beides wäre beinahe gelungen: Der Ausgleich mit den Tschechen war bereits ausgehandelt, und durch eine verwaltungstechnische Änderung des Wahlzensus wäre – das erste und letzte Mal – eine konservative 2/3 Mehrheit im Reichsrat zustande gekommen. Die Regierung Hohenwart/Schäffle scheiterte aber schließlich an einer Kombination von Faktoren – dem vehementen Widerstand der Deutsch-Liberalen, der Ablehnung von Seite Ungarns und der veränderten außenpolitischen Konstellation[12].

In der Fachliteratur wurde diese liberale Ära umfangreich dargestellt. Überwog aber in der älteren Literatur die Darstellung der politischen Abläufe, wobei die Standpunkte von der Spannweite zwischen liberal und konservativ geprägt waren, wendet sich die neuere Forschung den komplexen Wechselwirkungen im Verhältnis zwischen Politik/Ideologie, Verwaltungs- bzw. sozio-ökonomischen Strukturen und einzelnen gesellschaftlichen Phänomenen zu. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen[13]. Bemerkt sei noch, dass die Darstellungen/Interpretationen in den Historiographien der einzelnen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie bei einigen Ereignissen – je nach nationaler Ausrichtung – nach wie vor differieren.

 

 

 

b) Beschreibung des Bandes

 

Der projektierte Band soll die Ministerratsprotokolle der Kabinette Carlos Auersperg, Taaffe I, Plener, Hasner, Potocki, Hohenwart und Holzgethan beinhalten. Die Grundlage dazu bieten die im Allgemeinen Verwaltungsarchiv aufbewahrten Protokolle. Da es sich hier teilweise um Brandakten handelt, erscheint eine wissenschaftliche Edition dieser Bestände allein aus Gründen der Zugänglichmachung und Erhaltung notwendig. Der Bestand weist zum Teil beträchtliche Lücken auf. Um diese zu füllen, wird durch die Rekonstruktion der Tagesordnungspunkte zum einen ein vollständiger Überblick der in den Ministerberatungen vorgekommenen Themen dargeboten werden und wichtige Entscheidungsstränge an Hand dieser Rekonstruktion mittels eines wissenschaftlichen Kommentars aufbereitet. Zum anderen werden anhand der in den Protokollen abgehandelten Themen andere Quellenbestände und die Fachliteratur nach weiteren Abschriften durchsucht.

Die Themen der Ministerberatungen sind weit gestreut; sie knüpfen an die Tradition der bereits edierten Ministerratsprotokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867 an. So finden sich hier neben grundsätzlichen, die weitere Entwicklung der Habsburgermonarchie bestimmenden Entschlüssen (Verfassungsrevision, Wahlrechtsänderungen) die Diskussionen über verwaltungstechnische, wirtschaftliche und soziale Fragen – also die Quintessenz für das klaglose Funktionieren des Gemeinwesens „Staat“ (Anpassung der Administration und der Justizverwaltung an die neue Verfassungswirklichkeit, Assoziationsrecht mit besonderen Augenmerk auf Unterdrückung der sich formierenden Arbeiterbewegung) – bis hin zum Wunsch einer Gemeinde nach Einführung einer Hundesteuer in ihrem Bereich. Hinzu kommen als neue Themen, nach der Teilung des Reiches, die Kompetenzverteilungen der beiden Reichshälften mit Rückwirkung auf die Strukturen dieser Teile. An Hand der Protokolle des projektieren Bandes wird auch sichtbar, welche (hauptsächlich politischen) Entschlüsse außerhalb des Ministerrates getroffen wurden.

Die wissenschaftliche Edition der Ministerratsprotokolle dieser Ära wird zweifellos einen wertvollen Beitrag für die Aufarbeitung dieser Epoche und für die fundierte Interpretation der historischen Forschung liefern.

 

BEARBEITUNGSSCHRITTE

 

Der Bearbeitungsprozess umfasst folgende Phasen:

 

a) Erstellung des Verzeichnisses der Sitzungen und Tagesordnungspunkte.

b) Transkription der im Allgemeinen Verwaltungsarchiv gesammelt liegenden Originalprotokolle, Protokollteile und Teilabschriften samt Kollationierung.

c) Systematische Recherche nach weiteren Teilabschriften, deren Transkription und Kollationierung.

d) Kommentierung der Dokumente durch Herstellung von Bezügen und Verweisen zu relevanten archivalischen Quellen und zur wissenschaftlichen Literatur. Dabei werden in erster Linie die Archive der Zentralbehörden und des Parlaments in Wien herangezogen, darüber hinaus fallweise die Archive der Länder der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie. Der Kommentar bietet neben Sacherklärungen somit einen Leitfaden für weiteres Quellenmaterial, das sich in den relevanten Archiven befindet. Ziel ist es, die besprochenen Themen und Inhalte in das Netz der Entscheidungsfindung einzubinden.

e) Abfassung einer Einleitung, die sowohl die formalen als auch die bedeutendsten inhaltlichen Aspekte der Protokolle eines Bandes zusammenfasst.

f) Erstellung der Bibliographie, eines Glossars veralteter Ausdrücke, des Verzeichnisses der Teilnehmer an den Sitzungen und eines Abkürzungsverzeichnisses.

g) Vorbereitung des Thesaurus für das später zu erstellende Personen-, Orts- und Sachregister.

 

FORSCHUNGSZIEL

 

Die wissenschaftliche Publikation der Protokolle des Ministerrates des im vorgestellten Projekt umrissenen Zeitraums soll eine wichtige Grundlagenforschung über diese Zeit liefern. Sie ist ein Beitrag zu der vielfach geforderten Wahrung des kulturellen Erbes. Dies gilt insbesondere für viele Protokolle dieses Zeitraums, die als so genannte Brandakten durch jede Benützung weitere Schäden erleiden.

Die Protokolle stellen den an der Geschichte Österreichs interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Sie dokumentieren entscheidende Jahre der österreichischen Geschichte

Das Projekt erschließt übrigens eine wichtige Quelle nicht nur für die Geschichte Österreichs, sondern auch seiner Nachbarländer. Es leistet somit einen Beitrag zur internationalen Kooperation durch die Bereitstellung gesicherter wissenschaftlicher Grundlagen.


 

[1] Allgemein zur Entstehung und Bedeutung dieser Edition siehe Stefan Malfèr, Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848-1918. In: Umgang mit Quellen heute. Zur Problematik neuzeitlicher Quelleneditionen vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart, hg. von Grete Klingenstein, Fritz Fellner und Hans Peter Hye (= Österreichische Akademie der Wissenschaften, Fontes Rerum Austriacarum, Österreichische Geschichtsquellen, zweite Abteilung, Diplomataria et Acta 92, Wien 2003) 123-132. Siehe auch http://www.ministerratsprotokolle.at.

[2] Die Protokolle der Ersten und Zweiten Republik Österreich werden von der Österreichischen Gesellschaft für historische Quellenstudien herausgegeben, siehe dazu http://www.oegq.at.

[3] Vgl. Anm. 1.

[4] A Szapáry- és a Wekerle-Kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. jánuar 13., ed. Lakos János, Budapest 1999.

[5] Z. B. enthält der Nachlass Taafe zwei Protokolle, die in der Reihe der erhaltenen Protokolle fehlen.

[6] Siehe dazu Helmut Rumpler, Zur Einrichtung der Edition. In: Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. Einleitungsband (Wien 1970) 109-115.

[7] Gustav Kolmer, Parlament und Verfassung in Österreich von 1848-1904, Bd. 1 (Wien/Leipzig 1902; fotomechanischer Nachdruck Graz 1972) 253 und 314; Josef Redlich, Das österreichische Staats- und Reichsproblem, Bd. 2 (Leipzig 1926) 618 f.; Horst Brettner-Messler, Probleme der Edition. In: Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. VI/2: Das Ministerium Belcredi, 8. April 1866 – 6. Februar 1867 (Wien 1973) LXXVI; Éva Somogyi, Einleitung. In: Die Protokolle des gemeinsamen Ministerrates der österreichisch-ungarischen Monarchie 1867-1870, Bd. I/1 (Budapest 1999) XLI f.

[8] Ergänzende Protokolle anderer Provenienz, ebd. 385-431.

[9] Die Literatur reicht von den älteren Standardwerken von Eisenmann, Žolger und Redlich über die Gedenkliteratur rund um das Jahr 1967 bis zu neueren Arbeiten, z. B. Éva Somogyi, Vom Zentralismus zum Dualismus. Der Weg der deutschösterreichischen Liberalen zum Ausgleich von 1867 (Wiesbaden-Budapest 1983); Péter Hanák, Ungarn in der Donaumonarchie (Wien-München-Budapest 1984); Stefan Malfèr, Der gescheiterte Ausgleichsversuch von 1863. In: Österreichische Osthefte 32 (1990) 405-426; Karin Olechowski-Hrdlicka, Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-ungarischen Monarchie. Vorgeschichte – Ausgleich 1867 – Staatsrechtliche Kontroversen (= Rechtshistorische Reihe 232, Frankfurt am Main u. a. 2001); zuletzt die einschlägigen Teile des Bandes 7 der Habsburgermonarchie, vor allem László Péter, Die Verfassungsentwicklung in Ungarn. In: Die Habsburgermonarchie 7/1 (Wien 2000), 295-337.

[10] Neben den älteren Werken von Kolmer, Bernatzik, Mischler-Ulbrich, Redlich usw. wäre hier die gesamte Literatur zur österreichischen Verfassungsgeschichte zu nennen. Einige wichtige Titel: Herbert Schambeck (Hg.), Österreichs Parlamentarismus. Werden und System (Berlin 1986); Gerald Stourzh, Die österreichische Dezemberverfassung von 1867. In: Ders., Wege zur Grundrechtsdemokratie (Wien-Köln 1989) 239-258; Die Habsburgermonarchie 1848-1918, Bd 2: Verwaltung und Rechtswesen (Wien 1975) und Bd. 7: Verfassung und Parlamentarismus (Wien 2000); Barbara Haider, Die Protokolle des Verfassungsausschusses des Reichsrates vom Jahre 1867 (Wien 1997).

[11] Max v. Hussarek, Krise und Lösung des Konkordates vom 18. August 1855. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Staatskirchenrechts. In: Archiv für österreichische Geschichte 112/2 ( 1932) 211-480; Erika Weinzierl-Fischer, Die österreichischen Konkordate 1855 und 1933 (= Österreich Archiv, Wien 1960); Karl Vocelka, Verfassung oder Konkordat? Der publizistische und politische Kampf der österreichischen Liberalen um die Religionsgesetze des Jahres 1868 (= Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 17, Wien 1978).

[12] Anton Ottokar Zeithammer, Zur Geschichte der böhmischen Ausgleichsversuche 1865-1871, 2 Bde. Prag 1912/1913; Karel Kazbunda, Pokusy rakouské vlády o české vyrovnání [Versuche der österreichischen Regierung um einen böhmischen Ausgleich]. In: Český časopis historický 27 (1921) 94-134, 353-412; Thomas Kletečka, Der Ausgleichsversuch des Ministeriums Hohenwart-Schäffle mit Böhmen im Jahre 1871. Mit besonderer Berücksichtigung des reichsdeutschen Einflusses. Phil. Diss., Wien 1984; Christian Scharf, Ausgleichspolitik und Pressekampf in der Ära Hohenwart. Die Fundamentalartikel von 1871 und der deutsch-tschechische Konflikt in Böhmen (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 82, München 1996), Rudolf Wierer, Das böhmische Staatsrecht und der Ausgleichsversuch des Ministeriums Hohenwart-Schäffle. In: Bohemia 4 (1963) 34-173.

[13] Beispielhaft sei auf das Projekt Bürgertum in der Habsburgermonarchie (bisher 10 Bde.) hingewiesen. Neueste Arbeiten Bernd Rottenbacher, Das Februarpatent in der Praxis. Wahlpolitik, Wahlkämpfe und Wahlentscheidungen in den böhmischen Ländern der Habsburgermonarchie 1861-1871 (= Europäische Hochschulschriften – Reihe III: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften Bd. 910, Frankfurt/Main etc. 2001); Stanisław Pijaj, Między polskim patriotyzmem a habsburkskim lojalizmem. Polacy wobec przemiam ustrojowych monarchii habsburskiej (1866-1871) [Zwischen polnischem Patriotismus und habsburgischem Loyalismus. Die Polen angesichts der Verfassungsänderungen der Habsburgermonarchie (1866-1871)]. Kraków 2003; Tomáš Jiránek, Projevy hospodářského nacionalismu v obchodních a živnostenských komorách v českých zemích 1850-1918 [Äußerungen des wirtschaftlichen Nationalismus in den Handels- und Gewerbekammern in den böhmischen Ländern 1850-1918]. Pardubice 2004; Milan Hlavačka, Zlatý vĕk české samosprávy. Samospráva a její vliv na hospodářský, sociální a intelektuální rozvoj Čech 1862-1913 [Das goldene Zeitalter der böhmischen Selbstverwaltung. Selbstverwaltung und ihr Einfluß auf die wirtschaftliche, soziale und intellektuelle Entwicklung Böhmens 1862-1913]. Praha 2006.